Privatkunden in der EU: wann Sie den One-Stop-Shop brauchen

Ein Geschäftskunde mit gültiger Nummer ist einfach. Ein Privatkunde in Frankreich ist es nicht — und seit 2025 gehört auch die live gestreamte Schulung dazu.

Diese Seite nachgesehen am: 27.08.2026

01Der Unterschied, um den es geht

Bei einem Geschäftskunden in der EU schuldet der Empfänger die Steuer, und Sie melden den Umsatz. Bei einem Privatkunden gibt es niemanden, der sie für Sie schuldet — also stellt sich die Frage, welches Land sie bekommt.

Die Antwort hängt nicht am Kunden, sondern an der Leistung. Für manche Leistungen bleibt es bei Zypern; für andere ist es das Land, in dem der Kunde wohnt.

Wird im Wohnsitzland besteuert, gilt dessen Steuersatz — nicht der zyprische. Und dieser Satz gehört aus einer gepflegten Tabelle, nie aus dem Gedächtnis.

02Die Schwelle

Unterhalb einer jährlichen Grenze dürfen Sie weiter in Zypern versteuern. Darüber wird im Bestimmungsland besteuert, und zwar ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet — nicht erst im nächsten Jahr.

Grenze10.000 € Jahresumsatz mit EU-Privatkunden bei betroffenen Leistungen
DarunterZypern, wie bisher
DarüberBestimmungsland — ab dem überschreitenden Umsatz

Diese Zahl haben wir geprüft, aber nicht am Amtsblatt. Sie steht hier mit ihrem Prüfungsdatum. Vor einer Entscheidung, die daran hängt, fragen Sie Ihren Berater.

Wichtig ist der Umstieg selbst: er passiert an einem Datum, nicht in einer Programmversion. Wer die Grenze im Oktober reisst, hat für das Jahr zwei verschiedene Behandlungen derselben Leistung — und beide sind richtig.

03Was sich 2025 geändert hat: live ist nicht elektronisch

Seit dem 01.01.2025 wird eine Leistung, die per Livestream oder anderweitig virtuell erbracht wird, bei einem Privatkunden dort besteuert, wo er ansässig ist. Geändert hat das KDP 159/2025 im Dreizehnten Anhang zum zyprischen Mehrwertsteuergesetz.

Eine live gehaltene Online-Schulung ist damit ein Fall für das Bestimmungsland — obwohl sie keine elektronisch erbrachte Leistung ist. Das sind zwei verschiedene Fragen, und sie werden ständig verwechselt.

Eine aufgezeichnete Schulung, die automatisch abläuft, ist dagegen eine elektronisch erbrachte Leistung und war es immer. Der Unterschied ist, ob ein Mensch in dem Moment etwas tut.

04Was das Programm dafür braucht

  • Je Leistungsart ein Kennzeichen, ob sie bei einem EU-Privatkunden im Bestimmungsland besteuert wird — nicht ob sie „elektronisch“ ist.
  • Ein Datum, ab dem die Registrierung gilt. Vorher Zypern, nachher Bestimmungsland, und der Wechsel fällt auf einen Tag.
  • Eine Satztabelle je Land und Zeitraum, gepflegt aus einer amtlichen Quelle.
  • Einen Wächter, der die Jahressumme mitzählt und sich meldet, bevor die Grenze erreicht ist — nicht danach.

Der letzte Punkt ist der, der in der Praxis fehlt. Dass die Grenze überschritten wurde, bemerkt man sonst im März beim Durchsehen des Vorjahresstapels — und dann rückwirkend.

Die Zahlen auf dieser Seite

Jede Zahl mit ihrer Quelle und dem Tag, an dem wir sie dort nachgesehen haben. Was wir nicht belegen können, steht als Lücke da und nicht als Zahl.

WofürWertQuelleNachgesehen am
Jahresumsatz mit EU-Privatkunden, ab dem im Bestimmungsland besteuert wird10.000 €Invobookz, eigene Prüfung — nicht am Amtsblatt nachgesehen27.08.2026

Dazu gehört auch

Woraus diese Seite stammt

  • Der Regeldatensatz, nach dem Invobookz für jede Zeile entscheidet, wo der Umsatz besteuert wird.
  • KDP 159/2025 — die zyprische Verordnung, die live gestreamte Leistungen zum 01.01.2025 neu einordnet.

Dieser Text ist eine Orientierung, keine Steuerberatung. Was für Ihre Gesellschaft gilt, entscheidet Ihr Berater.